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Aktuelles

Erasmus+ Projekte erfolgreich koordinieren - Grundlagen und Tipps für Neulinge (alle Schularten)

Diese Veranstaltung richtet sich an Lehrkräfte, die die Koordination eines Erasmus+ Projektes im Rahmen einer Akkreditierung oder eines Kurzzeitprojektes neu übernommen haben und über wenig Vorerfahrung verfügen.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Politische Weichenstellung

Am 13. Mai 2024 verabschiedeten im EU Rat die für Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister die Empfehlung „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“.

Darin wird das Ziel formuliert, dass Lernaufenthalte im Ausland zu einem festen Bestandteil aller Bildungsgänge werden sollen, insbesondere auch in der beruflichen Bildung. Lernmobilitäten im europäischen Ausland sollen von der Ausnahme zur Regel werden und für jede und jeden zugänglich sein.

Um zu erreichen, dass Lernaufenthalte im Ausland signifikant erhöht werden, legt die Empfehlung des Rates neue Ziele fest, die bis 2030 auf EU-Ebene erreicht werden sollen: 

  • In der Hochschulbildung soll der Anteil der Absolventinnen und Absolventen mit Lernerfahrung im Ausland mindestens 23 % betragen. 
  • Der Anteil von Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, einschließlich Auszubildenden, soll auf mindestens 12 % erhöht werden.

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Verbesserung von Lernmobilitäten für Menschen mit geringeren Chancen, die einen Anteil von mindestens 20 Prozent aller Teilnehmenden erreichen sollen.

Weitere Informationen und einen Link zur Empfehlung des EU Rates finden Sie hier.

Ausblick auf Budgets für 2025

Insbesondere Akkreditierte Schulen sind bekanntermaßen dazu angehalten, ihre geplanten Aktivitäten im Rahmen der Mittelanforderung jeweils im Februar zu konkretisieren und erhalten dann im Rahmen der Budgets entsprechende Mittel. Leider übersteigen die Planungen, wie für beinahe alle Erasmus+ Projektarten, die bereitgestellten Mittel. Doch konnten bereits in diesem Jahr die Kürzungen durch die Begrenzung der Neuzugänge sowie einem höheren Budgetzuwachs einigermaßen gut begegnet werden. 

Nunmehr konkretisieren sich die ersten Budgetzahlen für das kommende Jahr, die Ihnen vielleicht zur Planung Ihres Mengengerüsts für die Mittelanforderung 2025 eine Hilfe sein können. Auch in 2025 wird es eine Deckelung der Neuzugänge für die Akkreditierung geben. Die zur Verfügung gestellten Budgets für 2025 steigen deutlich: es ist mit einer knapp 30%-igen Steigerung gegenüber den Budgets für 2024 zu rechnen. 

Vernetzungstreffen 2024

Auch in diesem Jahr können wir das Vernetzungstreffen in bewährter Form und am bewährten Ort durchführen. Dieses findet vom 25.11.2024 bis 27.11.2024 in Zusammenarbeit mit dem StMUK im Bistumshaus St. Otto in Bamberg statt. In diesem Jahr konnten wir die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze etwas steigern, so dass wir 50 Personen einladen können. Auch in diesem Jahr richtet sich das Vernetzungstreffen ausdrücklich an erfahrene Projektträger. Neueinsteiger bitten wir, zunächst die Fortbildungen an der ALP zu besuchen.

Das Vernetzungstreffen soll vor allem den Austausch unter den erfahrenen Projektträgern fördern. Besonders wertvoll sind daher Dokumente, Hilfsmittel oder Methoden, die Sie mit anderen teilen können und wollen, wie z. B. Lernvereinbarungen für bestimmte Berufe, Vorbereitungspräsentationen, begleitende Dokumente oder Methoden der Nachbearbeitung. Bitte nennen Sie dazu bereits in Ihrer Bewerbung kurz Ihren möglichen Beitrag zusammen mit dem Zeitbedarf, den Sie zur Vorstellung der Informationen, Dokumente, etc. benötigen. Denken Sie jedoch daran, dass mit der diesjährigen höheren Teilnehmendenanzahl maximal zehnminütige Beiträge möglich sind.

Weitere Informationen zum Vernetzungstreffen können Sie diesem KMS entnehmen. 

Zusätzliche Hilfestellung zur Vorbereitung von Mobilitäten

Für unseren neu geschaffenen mebis Kurs, der alle Informationen rund um eine Mobilität bereithält, erhielten wir sehr viel positive Resonanz und auch wertvolle Beiträge, die wir in den Kurs integrierten.  

Es zeigte sich jedoch, dass eine regelmäßig wiederkehrende Frage damit nicht beantwortet werden konnte: “Welche Erasmus+ Pflichtdokumente benötige ich für eine bestimmte Aktivität?” Um Ihnen auch bei dieser Frage zu helfen, haben wir einen tabellarischen Überblick nach Aktivitätsarten gestaltet. In der Tabelle finden Sie dann die Links auf die jeweiligen Vorlagen innerhalb der Projektplattform der NA beim BIBB und zusätzlich sind auch englischsprachige Vorlagen verlinkt, sofern diese verfügbar sind. Selbstverständlich ist diese Übersicht in den mebis Kurs integriert, kann aber auch hier als einzelnes Dokument abgerufen werden. 

Antragsfristen teilweise verlängert

Aufgrund der schweren Überschwemmungen in mehreren europäischen Ländern wurde die Frist für die Einreichung von Anträgen (KA120-VET: Akkreditierung in der Berufsbildung und KA210-VET: Kleinere Partnerschaften in der Berufsbildung) vom 1. Oktober 12:00 Uhr auf den 8. Oktober 12:00 Uhr mittags verschoben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweise zur Finanzhilfevereinbarung 2024

Akkreditierte Einrichtungen, die im Jahr 2024 einen Mittelabruf gestellt haben und deren neuer Projektzeitraum am 01.06.2024 beginnt, erhielten bereits eine Mitteilung der NA beim BIBB über die bewilligte Fördersumme. Auch Schulen, die einen erfolgreichen Antrag auf Kurzzeitprojekte stellten, erhielten eine Nachricht. Voraussichtlich bis spätestens Ende der nächsten Woche werden Sie dann auch die Vertragsdokumente seitens der NA beim BIBB erhalten. Die NA weiß um unsere Pfingstferien und wird dies bei der Anwendung der sonst zweiwöchigen Frist berücksichtigen!

Für bayerische staatliche Schulen gilt es dabei zu beachten, dass Sie die Finanzhilfevereinbarung (FHV) wie gewohnt von der zeichnunsgberechtigten Person (Schulleitung) unterschrieben lassen. Eine digitale Signatur ist aufgrund der hohen Vorgaben der EU dabei faktisch leider nicht möglich. Nach Unterschrift senden Sie die FHV an das LAS und fügen bitte das Blatt Projektanzeige und i.d.R. das Blatt Abschlagszahlung bei. Der von Ihnen geforderte Abschlag kann auch bereits 100% der zugsagten Fördersumme umfassen. Bitte fertigen Sie vorher noch eine Kopie der unterschriebenen FHV für Ihre Unterlagen an.

Den detaillierten Ablauf und alle notwendigen Dokumente und Formblätter entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt Finanzielle Abwicklung.

Wir empfehlen allen neuen Erasmus+ Koordinatorinnen und Koordinatoren außerdem den Besuch einer Informationsveranstaltung zur Finanzabwicklung. Hier bieten wir am 02.07.2024 auch eine eintägige Veranstaltung in München an. Weitere Informationen und die jeweiligen Anmeldelinks finden Sie im Bereich Termine.

 

Neue Fördersätze ab Antragsjahr 2024

Für das Antragsjahr 2024 gelten neue EU-Fördersätze, die vor allem durch Änderungen in den Länderkategorien häufig eine Erhöhung der Zuschüsse mit sich bringen. Eine Übersicht über die geltenden Zuschüsse finden Sie hier.

Da eine Vielzahl an Schulen durch Projektverlängerungen mehrere Mittelabrufe parallel bewirtschaften, sollte bei der Auszahlung der Fördersätze genau geprüft werden, auf welchen Mittelabruf sich die Mobilität bezieht.

Die neuen Fördersätze gelten nur für Mobilitäten, die aus dem Mittelabruf 2024 bzw. aus einem Kurzzeitprojekt des Jahres 2024 finanziert werden. Aktivitäten aus dem Mittelabruf 2023 müssen zu den damals geltenden Fördersätzen abgerechnet werden, auch wenn Sie im Jahr 2024 oder 2025 stattfinden.

Weitere Hinweise zur finanziellen Projektabwicklung und Tipps zur Vermeidung häufiger Fehler finden Sie in unserem Infoblatt Tipps zur Projektdurchführung.

Neue Telefonnummern am Landesamt für Schule

Wir möchten alle Projektträger darauf hinweisen, dass sich die Telefonnummern Ihrer Ansprechpersonen für Erasmus+ am Landesamt für Schule (LAS) geändert haben. Sie erreichen die Kolleginnen der Schulfinanzierung zukünftig unter folgenden Durchwahlen:

Cornelia Fritzsche
Tel.: 09831 5166 744

Natascha Gröger
Tel.: 09831 5166 746

Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie auch auf der Webseite des LAS.

Neuer mebis-Kurs zur Durchführung von Mobilitäten

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen neuen mebis-Kurs erstellt, der sich vorranging der Durchführung von unterschiedlichen Erasmus+ Aktivitäten widmet. Der Kurs führt Sie schrittweise von den ersten Überlegungen bis zur Detailplanung einer Reise und versorgt Sie mit hilfreichen Tipps und Beispieldokumenten, die uns aus der Praxis zur Verfügung gestellt wurden.

Sofern Sie bereits im Informationskurs Erasmus+ eingeschrieben sind, haben Sie bereits Zugriff auf den neuen Kurs.  Sollten Sie Interesse an einer Einschreibung haben, lassen Sie uns ganz informell eine E-Mail mit dem Betreff “Einschreibung mebis-Kurs zur Durchführung einer Mobilität” an erasmusplus-berufsbildung@isb.bayern.de zukommen und wir leiten Ihnen gerne die Zugangsdaten für eine Selbsteinschreibung weiter.

Falls Ihre Schule ebenfalls über hilfreiche Vorlagen in Bezug auf die Planung einer Mobilität verfügt, freuen wir uns jederzeit über weitere Beispiele aus der Praxis, die Sie uns sehr gerne per E-Mail zukommen lassen können.

Neues Video: Bewerben mit Europass

Die Erstellung von professionellen Bewerbungsunterlagen ist eine wesentliche Funktion des Europass-Portals. Das neue Video des Nationalen Europass Centers erklärt, wie Nutzer/-innen im Europass-Portal ein Profil anlegen und daraus Lebensläufe in verschiedenen Designs erstellen, wie sie ihre digitalen Kompetenzen testen und digitale Bewerbungsmappen anfertigen. Das Video ist für den Einsatz und in der Beratung und im Unterricht oder als Einstieg in die Nutzungsmöglichkeiten von Europass geeignet.

Zum Video „Bewerben mit Europass“: www.europass-info.de/infothek/videos

Mehr zur Europass erfahren Sie hier: www.europass-info.de
Zum Europass-Portal: https://europa.eu/europass/de

Europäische Auslandspraktika für benachteiligte Berufsschülerinnen und -schüler

Das transnationale Vernetzungstreffen der dänischen Nationalen Agentur mit dem Titel „Inclusion in Erasmus+ Mobility for VET schools targeting learners with fewer opportunities“ findet vom 27. bis 30. Mai 2024 in Kopenhagen (Dänemark) statt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Ein deutsch-französischer Austausch bietet sich alleine schon aufgrund unserer gemeinsamen, besonderen Geschichte an. Hinzu kommt die räumliche Nähe, die in vielen Fällen eine nachhaltige An- und Abreise ermöglicht.

Unterstützt werden deutsch-französische Austauschprogramme neben Erasmus+ auch vom DFJW. Dieses Jugendwerk hilft bei der Vermittlung von geeigneten Partnereinrichtungen, aber vor allem beim Programm und der Programmbegleitung, insbesondere, um die Sprachbarrieren zu überwinden. Eine Übersicht möglicher französischer Partnerschulen in einem sehr breit gestreuten beruflichen Spektrum finden Sie hier.

Erasmus+ Programmleitfaden 2024


Der Programmleitfaden informiert zu inhaltlichen Schwerpunkten, Rahmenbedingungen und Antragsverfahren im Programm.


Gegenüber der Ausgabe von 2023 sind vor allem die aktuellen Antragstermine sowie die Berücksichtigung der neuen Aktivität "Gruppenmobilität" relevant.

Für die Gruppenmobilität gelten vor allem die folgenden Regeln:

  • „strong workbased learning“ wird durch „peer learning“ ersetzt,
  • ermöglicht gemeinsame Projekte zu aktuellen politischen Themen mit europäischen (beruflichen) Schulen oder Organisationen (z. B. Non-Profit-Organisationen),
  • ab zwei Programmtagen (statt bisher zehn) mit mind. 2 Personen förderfähig,
  • kommerzielle aufnehmenden Einrichtungen sind nicht förderfähig! Auch nicht Sprachschulen!
  • EU Institutionen sind als aufnehmende Einrichtungen zulässig (auch EZB!, EPO?).
  • Mindestens eine Begleitperson ist notwendig,
  • Mobilitäten sind einfacher abzuwickeln, da Pflichtdokumente (z. B. Lernvereinbarungen) für gesamte Gruppe,
  • Organisationspauschale beträgte € 100 pro Person,
  • Internationale (=weltweit) Aktivitäten sind nicht möglich.

Auch die Fördersätze, zumindest für die Reisekosten wurden angehoben:

Beispielsweise wurden für das meist genutzte Distanzband (500...1999 km) die Sätze für Standardreisen von € 275 auf € 309 erhöht (+12%) und für umweltfreundliche Reisemittel von € 320 auf € 417 (+31%).

Ab Seite 100 finden Sie Informationen zur Leitaktion 1 im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Informationen zur Leitaktion 2 finden Sie ab S. 264.

Programmleitfaden 2024 (DE)

Programmleitfäden ab 2021

Aufruf 2024

Die EU-Kommission hat den Programmleitfaden 2024 sowie die Termine für die Antragstellung 2024 veröffentlicht.

Diese sind für die Leitaktion 1 (KA1) Mobilitäten:

Kurzzeitige Mobilität - Runde 1: 20. Februar 2024 - 12:00 Uhr

Kurzzeitige Mobilität - Runde 2 im Oktober 2024 wird es in Deutschland nicht geben.

Mittelabruf für akkreditierte Schulen: 20. Februar 2024 - 12:00 Uhr

Damit steht wiederum fest, dass mit den Förderungen aus dem Mittelabruf vom 20.02.24 die Mobilitäten im Rahmen der Akkreditierung ab 01.06.24 starten können.

 

Akkreditierung: 1. Oktober 2024 - 12:00 Uhr

Bitte berücksichtigen Sie, dass in den vergangenen Runden mehr Schulen, als erwartet akkreditiert wurden. Daher sieht der Programmleitfaden 2024 vor, dass die nationalen Agenturen eine Begrenzung der Höchstzahl von Akkreditierungen vornehmen können. Diese Begrenzung seitens der NA BIBB wird abermals 100 Neuzugänge vorsehen. Die Gewährung wird dann nach Rangfolge der Antragsbewertung erfolgen.   

Für die Leitaktion 2 (KA 2) Partnerschaften:

Kooperationspartnerschaften: 5. März 2024 - 12:00 Uhr

Kleinere Partnerschaften - Runde 1: 5. März 2024 - 12:00 Uhr

Zentren der berufliche Exzellenz: 07. Mai 2024 - 17:00 Uhr

Kleinere Partnerschaften - Runde 2: 01. Oktober 2024 - 12:00 Uhr

Die Einreichung der Anträge erfolgt elektronisch bei der Nationalen Agentur beim BIBB.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungen 2024

Alle Fortbildungen und Workshops des Jahres 2023 sind nun entsprechend der Antragstermine für 2024 geplant und veröffentlicht. Sie finden die Links zur Anmeldung sowie eine Übersicht der Veranstaltungen in unserer Rubrik "Termine".