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Antragstellung

Allgemeine Informationen

Folgende Aspekte sind bei der Antragstellung im Rahmen von Erasmus+ Berufsbildung zu beachten:

  • Die Antragstellung kann alleine durch eine juristische Person erfolgen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt, können jedoch über sog. Pool-Projekte am Programm teilnehmen.
  • Vor der ersten Antragstellung ist eine Registrierung im ORS (Organisation Registration System) vorzunehmen.
  • Die Antragsformulare werden von der Nationalen Agentur Bildung für Europa am BIBB zur Verfügung gestellt.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Eine postalische Übersendung der Antragsunterlagen ist nicht vorgesehen.

Registrierung

Die Teilnahme am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ erfordert die Einrichtung eines Benutzerkontos in der Datenbank EU-Login sowie die Registrierung in dem EU-Portal Organisation Registration System ORS (früher URF). Dies dient der Erfassung von Daten der teilnehmenden Einrichtungen sowie deren Eligibilitätsprüfung. Der nachfolgende Link bietet Informationen zur Registrierung:

Anleitung zum EU-Login und zum ORS (ISB)

Im Zuge der Registrierung im ORS müssen staatliche bayerische Schulen noch vier Dokumente bereitstellen:

1) Formblatt Rechtsträger

Formblatt Rechtsträger

Formblatt Rechtsträger (kommentiert)

2) Angaben zum finanziellen Status

Formblatt Finanzangaben

3) Bestätigungsschreiben zum Formblatt Finanzangaben

Bestätigungsschreiben

4)Bescheinigung über die Existenz der Einrichtung

Laden Sie dafür einen Screenshot des offiziellen Schulverzeichnisses des Landes in ORS hoch.

Partnerauswahl und Abstimmung der Projektinhalte

Im Vorfeld der Antragstellung ist es notwendig, mindestens einen Partner für das Mobilitätsprojekt auszuwählen. Dieser muss ebenfalls registriert sein und im Zuge der Antragstellung anzugeben. Eine gute Möglichkeit der Partnersuche bietet das sog. Project Results Platform der EU-Kommisson an. Hier sind alle Projekte inklusive der beteiligten Einrichtungen aufgeführt, die im Rahmen von Erasmus+ bzw. den Vorgängerprogrammen aktiv waren.

Antrag schreiben und einreichen

Die Antragstellung erfolgt ab 2019 über das Online-Tool der EU-Kommission. Der Zugang erfolgt mit Hilfe Ihrer der im EU-Login hinterlegen E-Mailadresse und des EU-Login-Passworts. Alternativ können Sie auch das Passwort für das Mobility-Tool nutzen. Anschließend erscheint eine Auswahl der Bildungsbereiche, für die eine Antragstellung möglich ist.

Anschließend erscheint eine Auswahl zur Antragstellung hinsichtlich der beiden Leitaktionen (KA 1 bzw. KA 2) sowie die Antragstellung im Rahmen der Mobilitätscharta.

Hinweis: Erstellen Sie von Ihrem Antrag in regelmäßigen Abständen ein PDF-Dokument (Schaltfläche links unten im Antragstool). Sie vermeiden dadurch Datenverlust, sollte es zu einer Fehlfunktion des Online-Editiors kommen.

Wenn Ihr Antrag fertig ist, können Sie diesen über die Schalfläche "Absenden" (links unten im Online-Editor) an die zuständige Nationale Agentur übertragen. Beachten Sie bitte, dass Sie die notwendige Ehrenwörtliche Erklärung mit der Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person (i. d. R. die Schulleitung) dem Antrag beigefügt ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der NA beim BIBB zur Antragstellung.