Projektdurchführung
Die nachfolgenden Informationen stellen überblicksweise eine Auswahl an notwendigen und sinnvollen Projektschritten dar, die für eine professionelle Projektumsetzung im Rahmen von Erasmus+ Berufsbildung notwendig sind. Die beiden nachfolgenden Dokumente der NA beim BIBB geben einen ausführlichen Einblick in die Projektumsetzung und die wichtigsten Vorgaben des Programms.
Handbuch Mobilität machen (liegt nicht in aktueller Version vor)
Bitte beachten Sie weiterhin die Vorgaben des Bayerischen Haushaltsrechts zur finanziellen Abwicklung von Projekten im Rahmen von Erasmus+.
Projektabwicklung mit dem Landesamt für Schule (LAS)
Nachdem Sie von der NA beim BIBB die Finanzhilfevereinbarung (FHV) erhalten haben, senden staatliche Bayerische Schulen diese in doppelter Ausführung an das Landesamt für Schulen, zusammen mit dem Blatt "Projektanzeige" und ggf. Blatt "Abschlagzahlung" aus der Excel-Mappe Finanzabwicklung
Weitere Informationen zur finanziellen Abwicklung nach dem Bay. Haushaltsrecht finden Sie auch auf der Seite des Kultusministeriums - hier.
Das nachfolgende Dokument gibt Ihnen einen kompakten Überblick über alle notwendigen Schritte zur finanziellen Abwicklung. Diese sind für Staatliche Bayerische Schulen verbindlich.
Informationsblatt - Finanzielle Abwicklung nach Bay. Haushaltsrecht
Finanzieller Start von Erasmus+ Projekten nach bayerischem Haushaltsrecht
Mit dem nachfolgenden Video erhalten Sie einen ersten Überblick, wie nach erfolgreicher Antragsstellung der Projektbeginn nach bayerischem Haushaltsrecht erfolgen soll.
Finanzielle Durchführung von Erasmus+ Projekten nach bayerischem Haushaltsrecht
Lernvereinbarung / Arbeitsprogramm
Es ist unabdingbar, im Rahmen der Projektvorbereitung die Qualifikationen und Inhalte, die im Laufe der Mobilitätsphase von den Teilnehmenden erworben werden sollen, mit der aufnehmenden Einrichtung abzustimmen. Eine grobe Abstimmung erfolgt bereits im Zuge der Antragstellung mit Hilfe der Lernvereinbarung (unter Punkt 4). Eine detaillierte Abstimmung erfolgt bei Projekten mit Lernenden im Wesentlichen über die Darstellung der Kompetenzgewinne. Bei der Entsendung von Bildungspersonal erfolgt diese Abstimmung auch über ein Arbeitsprogramm.