Kleinere Partnerschaft (Small-Scale Partnerships)
Kleinere Partnerschaften eignen sich für Einrichtungen, die ohne große Vorerfahrung in Bereich Erasmus+ sind und nur über wenig Verwaltungspersonal verfügen.
Dies trifft nicht nur für Schulen zu, sondern kann auch für kleine Behörden, Vereine, Bildungsinitiativen und Bildungseinrichtungen von Vorteil sein.
Um den Zugang zu erleichtern, gibt es lediglich zwei pauschale Fördersätze - 30.000€ oder 60.000€.
Das Ziel der kleinen Partnerschaften ist die Miteinbeziehung von benachteiligten Gruppen, dabei nach den Grundprinzipien der Inklusion im weitesten Sinne.
(Hinweis: Der Inklusionsbegriff wird seitens der EU viel weiter gefasst als im öffentlichen Diskurs üblich und umfasst grundsätzlich Bevölkerungsgruppen welche Benachteiligung u.a. aufgrund von Migrationshintergrund, problematischer sozialer Herkunft, geographisch peripherer Lage, körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen, Armut, uvm. erfahren.)
Der nächste Antragstermin ist voraussichtlich im März 2025, für Projekte, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fakten in aller Kürze zusammengefasst:
- Wichtig: der Antragsteller verwaltet das Gesamtbudget für alle Beteiligten!
- Budget beträgt pauschal entweder 30.000€ oder 60.000€
- Projektteam kann nur einen Antrag pro Jahr stellen
- mitmachen können alle Einrichtungen, die im Bereich schulische oder vorschulische Bildung arbeiten - das können z. B. Vereine, Unternehmen, Lehrerfortbildungsinstitute, Behörden oder NGOs sein
- Ziel: Einbindung von Zielgruppen mit geringeren Chancen unterstützen und die europäische Dimension auf die lokale Ebene bringen
- Das Antragskürzel für den richtigen Antrag lautet KA210-SCH
- Die Projektart benötigt mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen Programmstaaten (= EU-27 zzgl. Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei)
- sog. Partnerstaaten (=andere Staaten weltweit) können nicht an dieser Programmart teilnehmen
- Dauer des Projekts zwischen 6 - 24 Monate
- Orte für Aktivitäten könnten entweder in den Teilnehmerstaaten selbst sein oder an Orten, die als Sitz für EU-Institutionen dienen, wie z. B. Brüssel, Straßburg, Luxemburg, Frankfurt am Main und Den Haag (wenn sinnvoll für die Projektinhalte)
- weitere Details zur Projektart im Leitfaden (ab S. 211 ff.)
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Dokumentencenter auf dieser Homepage und im Erasmus+ MEBIS Kurs für bayerische Lehrkräfte (Zugangsdaten erforderlich).
Fragen Sie gerne jederzeit Ihre Referenten am ISB!
Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der PAD-Seite zum Thema Kleinere Partnerschaften.
Ihren direkten Ansprechpartner beim PAD erreichen Sie per Email.